„Wie im Horrorfilm“Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Grusel-Schlachthof

Der Schlachthof „Mezbaha“ in Hürth geriet 2023 ins Visier der Behörden. Die Staatsanwaltschaft Köln soll kurz vor Abschluss der Ermittlungen stehen.

Der Fall sorgte 2023 Wirbel und Empörung! Die Tierschutzorganisation Aninova (damals noch unter dem Vereinsnamen Deutsches Tierschutzbüro) hatte erschreckendes Bildmaterial aus einem Schlachthof in Hürth bei Köln veröffentlicht.

Versteckte Kameras filmten, wie Schafe und Rinder misshandelt und betäubungslos geschlachtet wurden. Aufgrund der Bildaufnahmen hatte das Veterinäramt den Schlachthof geschlossen, seitdem ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln wegen Tierquälerei.

Verdacht der Schwarzschlachtungen in Hürth

Laut Aninova liegen nun neue Erkenntnisse vor, die den Verdacht der sogenannten „Schwarzschlachtungen“ bestätigen sollen.

Als Schwarzschlachtung werden illegale Schlachtungen, die nicht bei der Behörde genehmigt worden sind, bezeichnet.

So sollen in dem Schlachthof Hürth Ende 2022 mindestens 75 solcher Schwarzschlachtungen durchgeführt worden sein. Nach Kenntnis der Tierschutzorganisation soll die Staatsanwaltschaft Köln kurz vor Abschluss der Ermittlungen stehen.

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„Die Schwarzschlachtungen könnten das Strafmaß der Täter massiv erhöhen“, vermutet Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von Aninova.

Die Horror-Aufnahmen stammen aus dem Schlachthof „Mezbaha“ und wurden im Zeitraum vom 25. Dezember 2022 bis 4. Januar 2023 mit versteckter Kamera aufgezeichnet und dem Verein zugespielt (siehe Video oben).

„Zustände in dem Betrieb gleichen einem Horrorfilm“

Die veröffentlichten Bilder zeigen einen brutalen Umgang mit den Tieren. So wurden Schafe regelrecht an Beinen und Schwänzen in den Schlachtraum gezogen und Rinder mit Mistgabeln misshandelt. „Die Zustände in dem Betrieb gleichen einem Horrorfilm“, ist Jan Peifer immer noch empört.

Die Liste der Verfehlungen ist lang. So sollen Tiere unter anderem mangelhaft betäubt worden sein. Doch der Hauptvorwurf ist, dass einige der Tiere sogar betäubungslos geschlachtet worden sein sollen.

Der Schlachthof in Hürth aus der Luft,

Der dicht gemachte Schlachthof in Hürth aus der Luft. Der Betrieb ist nur über einen unbefestigten Schotterweg zu erreichen.

Dazu sollen Schafe brutal auf den Boden gedrückt und ihnen ohne vorherige Betäubung die Kehle aufgeschnitten worden sein. Dabei ist das betäubungslose Schlachten von Tieren in Deutschland grundsätzlich verboten und nur mit einer Ausnahmegenehmigung zulässig.

Eine solche soll dem Schlachthof in Hürth jedoch nicht vorgelegen haben. „Die Tierquälerei in dem Schlachthof ist kaum in Worte zu fassen, es ist sicherlich mit das Schlimmste, was ich jemals gesehen habe“, sagt Peifer.

Hürther Schlachthof bis heute geschlossen

Nach Sichtung des Videomaterials wurde damals das zuständige Veterinäramt informiert. Das Amt handelte sehr schnell, entzog den Mitarbeitenden die Schlachtlizenz und versiegelte den Schlachthof. „Bis heute ist der Schlachthof geschlossen und das ist auch gut so“, so Peifer.

Basierend auf dem Bildmaterial hat die Staatsanwaltschaft Köln die Ermittlungen aufgenommen (AZ 911 JS 190/23). Vier Mitarbeiter stehen in Verdacht, Tieren erhebliche Leiden und Schmerzen zugefügt zu haben. Damit wäre der Straftatbestand der Tierquälerei erfüllt.

Den Mitarbeitenden wurde bereits nach der Schlachthof-Schließung gekündigt und die Sachkunde vom Veterinäramt entzogen. Sie dürfen somit nicht mehr Tiere schlachten.

Mitarbeiter beteuert: Nur ein- bis zweimal Tiere betäubungslos geschlachtet

Bei der Vernehmung durch die Polizei soll ein Mitarbeiter beteuert haben, dass er persönlich nur ein- bis zweimal Tiere betäubungslos geschlachtet habe. Zufälligerweise sei das zu dem Zeitpunkt gewesen, während dem die Kameras den Schlachtraum aufgezeichnet haben. Die anderen Mitarbeitenden schweigen zu den Vorkommnissen. Der Betreiber selbst gibt an, dass er von all dem nichts gewusst haben will.

„Ich bin sehr gespannt, welches Strafmaß die Staatsanwaltschaft fordert. Ich hoffe ein hohes, denn Tierquälerei muss hart bestraft werden“, so Peifer abschließend. (mt/red)